Faktencheck zu größeren Veranstaltungen |

Habe mich sehr gefreut, dass wir mit unseren guten Nachrichten aus der voraussichtlich 6. Verodnung die Hoffnung auf Billard in unseren Vereinsheimen wecken konnten. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Trainingsbetrieb wieder möglich sein.

 Bitte entschuldigt jedoch, dass ich nicht ausreichend aus den Verordnungen zitiert habe und es so zu Missverständnissen und zu falschen Eindrücken bezüglich der Machbarkeit einer größeren Veranstaltung gekommen ist. Mein Fehler !

Das möchte ich jetzt gerne nachholen, auch wenn es viel Text ist. Am Ende dieses Artikels gebe ich dazu eine Einschätzung ab. 

zu § 8 der Landesverordnung Verantwortliche Rückführung der Covid19-Eindämmungsmaßnahmen

Ab dem 28.05.2020 ist wieder die Öffnung aller Sportstätten, inkl. Hallen- und Freibäder, für Training im Leistungs-, Breiten-, Rehabilitations-, und Behindertensport unter Maßgaben (Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ) der bisherigen Hygieneanforderungen; (kein Wettkampfbetrieb sowie keine Zuschauer) möglich. 

Entsprechend der Größe der Sportanlage ist eine Höchstbelegung der Sportsstätte festzulegen.

Außerdem heißt es in §8, das .... frühestens jedoch ab Mitte Juli auch Wettkämpfe auf Landesebene mit einer begrenzten Zahl von Zuschauern durchgeführt werden. 

Konzeption für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben für den Billardsport

1. Allgemeiner Teil DBU 

Beträgt die Fläche, in der sich diese 2 Sportlern*innen an einem Billardtisch aufhalten, ca. 20 - 35 m2 

Je Billardtisch dürfen maximal 2 Sportler gleichzeitig anwesend sein, wobei jederzeit si- 

chergestellt sein muss, dass die Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Billardtischen 

eingehalten wird. Die Distanzregel des DOSB besagt das gleiche. 

4. Wettkampfbetrieb DBU 

Einzelsportbetrieb ist nur möglich, wenn die Turniersysteme dahingehend angepasst wer- 

den, dass eine maximale Zahl von 2 Personen je vorhandenem Billardtisch  Dabei muss jeder- 

zeit sichergestellt sein, dass die Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Billardtischen 

eingehalten wird. 

 

 

Das sind einige Fakten aus den verschiedenen Verordnungen. Wir wissen nicht, was in den nächsten Wochen noch hinzu kommt - Lockerungen oder Verschärfungen. Per heute bedeutet das für mich ( persönliche Einschätzung ), dass in Räumlichkeiten wie Ballenstedt oder Magdeburg, wo jeweils 6 Pooltische vorhanden sind, maximal 4 genutzt werden können, wenn die Abstandsregel von 2 Metern eingehalten werden soll und wir dem allgemeinen Teil der DBU 20-35 m2 für 2 Sportler folgen. 

In § 8 der Landesverordnung (voraussichtlich ab 28 Mai) steht auch, dass (frühestens jedoch ab Mitte Juli) auch Wettkämpfe auf Landesebene möglich sind. 

Außerdem ... entsprechend der Größe der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportsstätte festlegen ... das ergibt sich bei uns aus dem allgemeinen Teil der DBU. 

Nach den heute gültigen Verordnungen ist aus meiner Sicht eine Veranstaltung im größeren Rahmen nicht möglich. Wie es nach Mitte Juli ausschaut, kann noch keiner sagen. 

 

An dieser Stelle sei mir der Hinweis gestattet, dass unser Landessportwart René Elze ein sehr effizientes Konzept mit Zeitplänen und Abstandshaltungen entwickelt hat, dass allen Verordnungen stand hält - Respekt, lieber René!

 

Auch möchte ich mich bei unserem Spieler aus Halle, Hannes Stiller entschuligen. Unsere Informationen in der Billardarea waren wohl sehr schlecht. Per heute gibt es keinen Beschluß dazu, dass in Ballenstedt auf 10 Tischen gespielt wird. Es handelt sich bisher um eine Idee. 

 

Eine solche Veranstaltung ist natürlich für alle Beteiligten ein unglaublich schönes Erlebnis und für den ausrichtenen Verein eine Mammutaufgabe. Immehin nehmen nur bis zu 15 % aller Mitglieder des BLV an dieser Veranstaltung teil. Das macht die Bewertung der Kosten interessat und zugleich brisant. Es wäre schön, wenn es möglich und vertretbar ist und es auch in diesem Jahr eine unvergessliche Landesmeisterschaft im Poolbillard gibt. Das gleiche gilt natürlich auch für Karambol und Snooker :-) 

 

Wie auch schon von unserem Präsidenten angekündigt, hoffen wir, dass uns bis zum 13.6. weitere Informationen des Landes Sachsen Anhalt, dem LSB, der DBU und der Landessportwartin vorliegen, um eine Entscheidung dazu treffen zu können. 

 

Weitere Fragen beantworte ich gerne. 

 

Sportliche Grüße

 

matthias kanther 

 

 

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